Der Kircheneintritt
Um in die katholischen Kirche ein- bzw. wieder einzutreten, wenden Sie sich am Besten an einen Seelsorger ihres Vertrauens, ihr Wohnpfarramt oder an das Ordinariat der Diözese.
Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Von dort aus wird ein Ansuchen an den Bischof gestellt.
Mitglieder der katholischen Kirche haben besondere Rechte und auch Pflichten. So zählen der Empfang der Sakramente (kirchliche Trauung, Krankensalbung) sowie das Recht auf Ausübung von Ämtern und Diensten, wie z.B. Patenamt bei der Taufe oder Firmung, zu den Rechten kirchlicher Mitglieder. Zu den Pflichten zählt z.B. die Abgabe des Kirchenbeitrags.